Für private Aufträge und Beauftragungen durch die öffentliche Hand:
- nach Stundensatz
oder
- nach frei vereinbartem Pauschalhonorar
oder
- nach Honorarrichtlinie des BVS
BVS Honorarrichtlinie
Aufträge von Justizbehörden gemäß:
- Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)